Für viele Medikamente sind heute preiswerte Alternativen, sogenannte Generika, auf dem Markt erhältlich. Nehmen Sie regelmässig Medikamente ein oder möchten Sie sich informieren? Mit Generika sparen Sie bei den persönlichen Gesundheitsausgaben, ohne dabei auf Qualität verzichten zu müssen.
Was ist ein Generikum?
Generika sind Nachfolgemedikamente von Originalmedikamenten mit identischem Wirkstoff und gleicher Wirkung. Sie kommen auf den Markt, nachdem der befristete Patentschutz für das ursprüngliche Medikament erloschen ist, und profitieren vom Wegfall hoher Entwicklungs- und Untersuchungskosten: Die Entwicklung eines Medikaments ist kostspielig und aufwendig. Pharmaunternehmen forschen dazu weltweit in verschiedenen Bereichen auf Hochtouren. Um Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit zu gewährleisten, vergehen oft Jahre. Für Hersteller ist die Entwicklung eines Generikums also mit weit weniger Aufwand verbunden, da der Wirkstoff bereits umfassend untersucht und freigegeben wurde. Daher ist es möglich, Generika zu einem günstigeren Preis anzubieten.
Wechsel zu Generika
Haben Sie Interesse, Ihr Medikament durch ein kostengünstigeres Generikum zu ersetzen? Um die sukzessiv steigenden Gesundheitskosten zu senken, hat der Bundesrat vor rund 15 Jahren klare Vorgaben in der Handhabung von kostengünstigen Generika beschlossen. So sind die Fachpersonen in den Apotheken verpflichtet, Patientinnen und Patienten bei Rezeptbezügen auf Nachfolgemedikamente aufmerksam zu machen und auf deren Wunsch das verordnete Originalpräparat mit einem Generikum zu ersetzen – es sei denn, der verschreibende Arzt verlangt ausdrücklich die Abgabe des Originalprodukts. Der Endentscheid für oder gegen Generika liegt jedoch immer beim Patienten selbst. Er oder sie hat das Recht, auf das Originalpräparat zu bestehen. Wer sich für ein günstigeres Nachfolgemedikament entscheidet, wird in jedem Fall mit einem tieferen Selbstbehalt der Krankenkasse belohnt, es fällt nur einmalig beim Erstbezug eine Substitutionspauschale an.
In der Apotheke haben wir die Möglichkeit zu prüfen, ob sich der entsprechende Wirkstoff und die Indikation für einen Wechsel eignen. Auch eine allfällig parallel laufende Medikation wird dabei berücksichtigt. Dabei steht uns ein breites Sortiment an qualitativ hochstehenden Nachfolgemedikamenten zur Verfügung; sollten wir das gewünschte Produkt nicht direkt an Lager haben, kann es für Sie bestellt werden. Wir arbeiten eng mit den führenden Generika-Herstellern Mepha und Sandoz zusammen, dadurch können wir bei der Beratung auf fundiertes Wissen und vielseitiges Informationsmaterial zurückgreifen. Auch während einer bereits laufenden Therapie ist ein Wechsel zu einem Generikum möglich.
Zusätzliche Vorteile bei gleicher Qualität
Generika werden nach den gleich strengen Qualitätsverfahren getestet, dokumentiert und hergestellt wie Originalmedikamente. Erst wenn sie alle Vorgaben der Schweizer Arzneimittelbehörde erfüllt haben, werden sie für Patientinnen und Patienten zugelassen. Zusammengefasst bedeutet das, dass Generika in Bezug auf Verträglichkeit und Wirksamkeit mit dem Originalmedikament austauschbar sind. Viele Generika sind zudem in einer anderen Darreichungsform erhältlich. Das ist vor allem dann hilfreich, wenn die Einnahme von Originalmedikamenten für eine Patientin oder einen Patienten unangenehm ist, zum Beispiel bei Schluckbeschwerden. Auch die Verwendung von anderen Hilfsstoffen kann vorteilhaft sein, etwa bei Allergien oder anderen Intoleranzen.
Vermeiden Sie hohen Selbstbehalt
Krankenkassen verrechnen ab dem 1.1.2024 für gewisse Originalmedikamente* und sogenannte Referenzpräparate* 40% Selbstbehalt (bisher 20%), wenn es für diese Produkte günstigere Nachahmerpräparate (Generika*/Biosimilar*) gibt. Das heisst, Patienten bezahlen 40% des Medikamentenpreises selber. Die Krankenkasse übernimmt lediglich 60%. Unser Apothekenteam informiert jeweils, wenn diese Situation zutrifft.
Der normale Selbstbehalt beträgt nur 10% für Medikamente der Grundversicherung. 40% Selbstbehalt lässt sich vermeiden, indem man anstelle der verschriebenen Originalpräparaten ein Nachahmerpräparat bezieht. Das Apothekenteam schlägt jeweils ein geeignetes Nachahmerpräparat vor. Für diese Nachahmerpräparate beträgt der Selbstbehalt 10%, die Krankenkasse übernimmt 90%. Nachahmerpräparate sind genau so wirksam wie Originalpräparate, jedoch günstiger im Preis.
Ärzt*innen können in medizinisch begründeten Fällen weiterhin Originalpräparate verschreiben, für welche Patienten nur 10% Selbstbehalt bezahlen. In diesem Fall muss der Arzt/die Ärztin jedoch auf dem Rezept klar vermerken, dass die Apotheke kein Nachahmerpräparat abgeben darf. Ist dies nicht explizit vermerkt und Patienten wünschen dennoch das Originalpräparat, so beträgt der Selbstbehalt 40% des Preises des teureren Originalpräparates.
*Originalpräparat: Arzneimittel, das vom Schweizerischen Heilmittelinstitut (Institut) als erstes mit einem bestimmten Wirkstoff zugelassen wird, einschliesslich aller zum gleichen Zeitpunkt oder später zugelassenen Darreichungsformen.
Generikum: Ein vom Institut zugelassenes Arzneimittel, das im Wesentlichen gleich ist wie ein Originalpräparat und das mit diesem aufgrund identischer Wirkstoffe sowie seiner Darreichungsform und Dosierung austauschbar ist.
Referenzpräparat: Biologisches Arzneimittel, das in der Zulassungsdokumentation für ein Biosimilar als Referenz für die Vergleichbarkeit seiner pharmazeutischen Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit herangezogen wird.
Biosimilar: Biologisches Arzneimittel, das eine genügende Ähnlichkeit mit einem vom Institut zugelassenen Referenzpräparat aufweist und auf dessen Dokumentation Bezug nimmt.