AGB ACHILLEA Bonuscard

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ACHILLEA BONUSCARD ist ein Treueprogramm für Kundinnen und Kunden ab 16 Jahren, wohnhaft in der Schweiz. Kundinnen und Kunden unter 18 Jahren haben sich bei Antragsstellung auf Verlangen über die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung auszuweisen. Kundinnen und Kunden im Sinne dieser AGB sind natürliche und juristische Personen.

2. Allfällige Rechte im Zusammenhang mit dem ACHILLEA BONUSCARD Treueprogramm bestehen ausschliesslich gegenüber der DR. BÄHLER DROPA AG, Zürich, der Herausgeberin der ACHILLEA BONUSCARD.

3. Die ACHILLEA BONUSCARD ist nicht übertragbar.

Durch Unterzeichnung des Antrags akzeptieren Sie die jeweils aktuellen AGB und nehmen am ACHILLEA BONUSCARD Treueprogramm teil.

4. Sie erlauben der DR. BÄHLER DROPA AG und den teilnehmenden Apotheken und Drogerien ausdrücklich, persönliche Daten sowie Daten hinsichtlich Einkaufshäufigkeit, Einkaufsbetrag und gekaufte Produkte zu sammeln sowie zu bearbeiten. Die Daten können zur Abwicklung des Treueprogramms und für Informations- und für Marketingzwcke bearbeitet und verwendet werden. Die Vertraulichkeit von Kunden- oder Patientendaten bleibt gewahrt.

5. Gegen Vorweisen der ACHILLEA BONUSCARD werden bei jedem Einkauf in einer teilnehmenden Apotheke oder Drogerie Treuepunkte auf dem persönlichen Punktekonto des Karteninhabers oder einem gemeinsamen Familienkonto gutgeschrieben. Um Punkte gutgeschrieben zu erhalten, ist die ACHILLEA BONUSCARD vor der Bezahlung vorzuweisen. Nach erfolgter Bezahlung können keine Treuepunkte mehr gutgeschrieben werden.

6. Die am ACHILLEA BONUSCARD Treueprogramm teilnehmenden Apotheken und Drogerien können jederzeit einzelne Produkte oder bestimmte Sortiment-Gruppen vom Treueprogramm ausschliessen.

7. Die ACHILLEA BONUSCARD kann nicht mit anderen Rabatten kumuliert werden.

8. Pro vollen CHF 1.- Wareneinkauf oder Rezeptbezug wird 1 Treuepunkt gutgeschrieben. Rappenbeträge geben kein Anrecht auf eine Treuepunktgutschrift. Bei Medikamentenkauf oder Medikamentenbezug werden pro Packung maximal 1‘000 Punkte gutgeschrieben.

9. 500 Treuepunkte ergeben jeweils einen Bon im Wert von CHF 5.–. Die Abrechnung der Punkte erfolgt viermal jährlich, sofern das Punktekonto des Karteninhabers mindestens 500 Punkte aufweist. Der Auszug sowie die entsprechende Anzahl Bons werden den Karteninhabern 30 Tage nach Abrechnung zugestellt. Der Saldo der Treuepunkte, die keinen vollständigen Bon ergeben, wird auf die kommende Periode übertragen.

10. Treuebons sind in allen teilnehmenden Apotheken und Drogerien einlösbar. Sie gelten 12 Monate ab Ausstelldatum. Innerhalb dieser Frist nicht eingelöste Bons verlieren ihre Gültigkeit ohne Anspruch auf Ersatz. Ein Umtausch gegen Bargeld oder Herausgeld ist ausgeschlossen. Verlorene Bons können nicht ersetzt werden.

11. Kundinnen und Kunden, die während eines Jahres keine Bewegungen auf ihrem Punktekonto verzeichnen oder Debitorenausstände ausweisen, können ohne Vorankündigung vom Treueprogramm ausgeschlossen werden.

12. Die DR. BÄHLER DROPA AG behält sich das Recht vor, (i) jederzeit ohne Vorankündigung das Treueprogramm und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern

oder (ii) insbesondere bei technischen Schwierigkeiten oder Ähnlichem die Gutschrift von Treuepunkten vorübergehend auszusetzen. Eine nachträgliche Gutschrift solcherart nicht gutgeschriebener Treuepunkte ist ausgeschlossen.

13. Die DR. BÄHLER DROPA AG kann jederzeit und ohne Vorankündigung das Treueprogramm beenden, wobei diesfalls bereits ausgestellte Bons noch während ihrer Gültigkeit gemäss Ziffer 10 eingelöst werden können.

14. Es findet schweizerisches Recht Anwendung.